Konzept Wohnungstausch

Sind Sie Mieterin oder Mieter einer Wohnung, die Ihnen zu groß geworden ist und die Ihren individuellen Bedürfnissen nicht mehr entspricht?

Leben Sie mit Ihrer Familie in einer Wohnung, die zu klein geworden ist und suchen Sie schon länger nach einer größeren Wohnung in Düsseldorf?

Vielleicht können Sie Ihre Wohnungen tauschen?

Als Alternative zu den normalen Formen der Wohnungssuche können Sie über wohnungstauschduesseldorf.de genau das richtige Zuhause für Sie finden.


Was kann getauscht werden?


Wohnung


Haus


dauerhaft



Wie funktioniert wohnungstauschduesseldorf.de?


Nach der Registrierung und Aktivierung Ihres Kontos können Sie Ihr Gesuch und Ihr jetziges Zuhause eintragen.

Jetzt können Sie nach Tauschpartnern suchen oder von anderen Tauschwilligen gefunden werden.

Über wohnungstauschduesseldorf.de können Sie ganz einfach Nachrichten an andere Tauscher versenden. Anzeigen, die Ihnen gefallen, können Sie auf Ihre Merkliste setzen, um sie später anzuschauen. Anzeigen, die Sie nicht interessieren, können Sie auf Ihre Ignorierliste setzen, sodass sie Sie bei Ihrer weiteren Suche nicht mehr stören.

Wenn Sie einen Tauschpartner gefunden haben und Ihnen das Zuhause vom anderen auch nach Besichtigung gefällt, müssen die notwendigen Formalitäten abgestimmt werden.


Das Wohnungsamt unterstützt Sie…


…wenn Sie Hilfe bei der Registrierung und beim Erstellen Ihres Gesuches benötigen.
…bei der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern.
…bei Verhandlungen mit den jeweiligen Vermieterinnen und Vermietern.
…wenn eine Übergangswohnung oder die vorübergehende Einlagerung des Hausstandes benötigt wird.
…bei der Planung und Organisation des Umzuges.
…bei der Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.


Finanzielle Unterstützung


Sie möchten Ihre Wohnung zum Tausch anbieten und benötigen Hilfe bei der Nutzung von wohnungstauschduesseldorf.de. Das Wohnungsamt kann Sie hierbei unterstützen und ist behilflich bei der Registrierung sowie beim Erstellen eines Gesuches. Des Weiteren bietet das Wohnungsamt Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern an.

Haben Sie sich mit einer anderen Mietpartei auf einen Wohnungstausch geeinigt, kann das Wohnungsamt Kontakt zur jeweiligen Vermieterseite aufnehmen und Ihnen bei Verhandlungen hinsichtlich der Zustimmung zum Tausch sowie bei mietvertraglichen Angelegenheiten behilflich sein.

Darüber hinaus können im Rahmen eines Wohnungstausches Zuschüsse für die Mietpartei gewährt werden, die ihre Wohnung zu einem Zeitpunkt verlassen muss, zu dem die Tauschwohnung noch nicht bezogen werden kann.

Städtischer Zuschuss
Kosten für die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung sowie für die vorübergehende Einlagerung des Hausstandes können mit einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die betroffenen Vermieterinnen oder Vermieter müssen dem Wohnungstausch schriftlich zustimmen.
  • Die Tauschwohnungen müssen im Düsseldorfer Stadtgebiet liegen.
  • Die betroffene Tauschpartnerin oder der betroffene Tauschpartner muss Hauptmieterin bzw. Hauptmieter der jeweiligen Wohnung sein.
  • Es dürfen keine Mietschulden vorliegen oder Räumungsverfahren anhängig sein.
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen. *

Vermieterpauschale


Für die Zustimmung zum Wohnungstausch können die jeweiligen Vermieterinnen und Vermieter auf Antrag einen zweckfreien Zuschuss von jeweils 2.500 Euro erhalten.

Dieser Zuschuss wird bei öffentlich geförderten Wohnraum nicht gezahlt.


Umzugshilfen


Sie haben eine neue Wohnung gefunden und stehen vor der Aufgabe, den anstehenden Umzug zu planen und zu organisieren. Hierbei können Sie Unterstützung durch die Wohnberatung des Wohnungsamtes erhalten. In der Regel erfolgt ein Hausbesuch, bei dem gemeinsam mit Ihnen alle Fragen und Aufgaben rund um den Umzug erörtert werden. Im Anschluss steht Ihnen die Wohnberatung bei der Umsetzung unterstützend zur Seite.

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Wohnberatung können von allen Ratsuchenden kostenlos, unverbindlich und einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung des Umzuges zu erhalten.

Städtischer Zuschuss
Zur Finanzierung der Umzugskosten, rechtlich notwendiger Renovierungsarbeiten und anfallender Doppelmieten, können Sie einen städtischen Zuschuss von insgesamt maximal 5.000 Euro erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Zuschuss wird vor Unterzeichnung des Mietvertrages beantragt.
  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt sind oder besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80.
  • Die alte Wohnung ist nicht bedarfsgerecht.
  • Der Umzug erfolgt innerhalb Düsseldorfs in eine andere Wohnung.
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen. *
  • Der Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro je haushaltsangehöriger Person wird nicht überschritten. Oberhalb dieser Freibetragsgrenze muss das vorhandene Vermögen zur Finanzierung des Umzuges eingesetzt werden.

Der städtische Zuschuss wird nicht gewährt zur Finanzierung von Neuanschaffungen, Genossenschaftsanteilen und der Kaution.


Wohnungsanpassung


Sie haben eine neue Wohnung gefunden, die im Wesentlichen Ihren Bedürfnissen entspricht. Allerdings sind bauliche Änderungen erforderlich, damit Sie sicher und problemlos in der Wohnung leben können, zum Beispiel der Austausch der Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, die Beseitigung einer Balkonschwelle oder die Anbringung eines Handlaufs.
Bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Wohnraumanpassung können Sie Unterstützung durch die Wohnberatung des Wohnungsamtes erhalten. In der Regel erfolgt ein Hausbesuch durch den Architekten der Wohnberatung, der Sie kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Möglichkeiten eines Umbaus informiert. Im Anschluss steht Ihnen die Wohnberatung bei der Umsetzung der Baumaßnahme unterstützend zur Seite, zum Beispiel führen wir auf Wunsch die notwendigen Gespräche mit dem Vermieter.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Wohnberatung können von allen Ratsuchenden kostenlos, unverbindlich und einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung einer Umbaumaßnahme zu erhalten.

Städtischer Zuschuss

  • Sie können als Mieter/Mieterin einen Zuschuss erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Der Auftrag an die Handwerker wurde noch nicht vergeben.
  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt oder besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80.
  • Der Umbau ist notwendig und erfolgt nicht rein vorsorglich.
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen. *
  • Der Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro je haushaltsangehöriger Person wird nicht überschritten. Oberhalb dieser Freibetragsgrenze muss das vorhandene Vermögen zur Finanzierung der Umbaumaßnahme eingesetzt werden.

*Grundlage sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Kontakt


Sie haben Fragen? Kein Problem! Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Ansprechpartner

Florian Tiegelkamp-Büngers
Telefon 0211 89 92777

Oder schicken Sie eine Mail über das Kontaktformular.